Ich wünsche eine weitergehende Beratung vom Spezialisten!

Eine Mehrfachauswahl ist möglich!
Wir benötigen wenige Daten von Ihnen:

Für den direkten Kontakt eignet sich die Mobil-Nummer am Besten!

Ich willige in die Datenübertragung und Kontaktaufnahme ein und akzeptiere die Datenschutzerklärung!

Inkasso und Forderungsmanagement für Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Die Forderungsbearbeitung aus Leistungen im Gesundheitswesen zählt bei uns seit vielen Jahren zur Kernkompetenz. Unsere Kunden kommen aus nahezu allen Bereichen der medizinischen Versorgung.

Krankenhäuser und Kliniken

Selbstzahlerbereich, Unterbringung, Wahlleistungsverträge, Medikamente, Chefarztabrechnung, ungeklärte Versicherungsfälle, etc.

Abrechnungs- dienstleister

Privatabrechnungen für Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte, Apotheken etc.

Pflege

Pflegedienste, Pflegeheime, Eigenanteile

Chefärzte

Privatärztliche Abrechnung

Radiologien

Privatabrechnungen

Optiker u. Hörakustik

Privatabrechnungen, Eigenanteile

Niedergelassene Ärzte

Privatpatienten, Igelleistungen

Apotheken

Privatabrechnungen, Eigenanteile

Tierärzte

Behandlungsverträge

Zahnärzte

Privatpatienten, Selbstzahler, Dentalloborkosten

Sanitätshäuser

Privatabrechnungen, Eigenanteile

Therapeuten

Privatabrechnungen, Eigenanteile

Von zahlungsgestörten Forderungen besonders betroffen sind Krankenhäuser, Kliniken und niedergelassene Ärzte, Chefärzte und Zahnärzte. Für diese Kundengruppe bieten wir ein langjährig erprobtes Best-Practice-Inkassoverfahren an.

Reputationserhaltende Forderungsbearbeitung

Beim Forderungsmanagement für Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen ist eine wertschätzende Kommunikation und reputationserhaltender Umgang mit säumigen Patienten und Kunden besonders wichtig. Faires Inkasso ist für uns selbstverständlich. Deshalb setzen wir den Code of Conduct des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen für verantwortungsvolles Inkasso um.

Hierzu zählen u.a. ein wertschätzender Dialog, Erreichbarkeit, feste Ansprechpartner und vilefältige Lösungsangebote für die Zahlungsabwicklung.

Ganzheitlicher Ansatz mit persönlicher Note

In unserem Gesamtkonzept für erfolgreiches Inkasso hat die persönliche Kommunikation einen hohen Stellenwert, den unsere Kunden besonders schätzen.

Bonitätsmonitoring im Inkassoprozess

Während des gesamtes Inkassoprozesses haben wir Zugang zu den aktuellen Bonitätsdaten der säumigen Patienten.  So können wir uns von Anfang bis Ende perfekt auf die Finanz- und Verschuldungssituation einstellen und das Kostenrisiko für unsere Kunden bewerten.

Intelligente Prozesse und volle Digitalisierung

Mit unserer hoch anpassungsfähigen Software können wir auch komplexe Anforderungen unserer Kunden in punto Kommunikation, Dokumenten- und Schnittstellenmanagement erfüllen. Das spart Zeitressourcen, die im Gesundheitswesen besonders wichtig sind.
Unserem Kundenportal „Inkasso-Manager“ fällt dabei eine besondere Bedeutung zu.  Unsere Kunden können sich damit im Echtzeitmodus jederzeit über alle Fakten der Inkassobearbeitung informieren und just in time Verfahren beeinflussen und begleiten. Einfacher geht’s nicht.

Daten- und Patientenschutz

Bei einer Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen müssen die Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht und das Patientengeheimnis eingehalten werden.

Für unsere Kunden halten wir einen eigens entwickelten Leitfaden „Patienten- und Datenschutz in der Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen“ bereit. Dieser enthält u.a. Musterformulierungen für die Einwilligungserklärung der Patienten.

Unsere Expertise beruht auf langjährigen Kundenbeziehungen mit einer Vielzahl an Kliniken, Ärzten, privatärztlichen Verrechnungsstellen, Radiologien, Apotheken und anderen Leistungserbringern.

Ihr Berater: Olaf Döneke

50%
unserer Kunden beurteilen die Servicequalität als gut oder sehr gut.

Das vorgerichtliche Inkassoverfahren

Bereits bei Übernahme Ihres Auftrages erfolgt eine Bonitätsprüfung über die CRIF-Datenbank auf eventuelle Negativmerkmale Ihrer säumigen Patienten und damit eine Entscheidung über den optimalen Inkassoprozess. Klar formulierte persönliche Anschreiben und die Bekanntheit von CRIF als renommierte Wirtschaftsauskunftei führen meist schnell zu einer Zahlung oder zu einer Rückmeldung Ihrer Patienten. Unterstützt wird das Inkasso mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch unsere psychologisch geschulten Mitarbeiter, die bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit tragfähige Lösungen, z.B. Ratenzahlungen aufzeigen. Den Verhandlungsrahmen stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

89 % aller erfolgreichen Inkassoverfahren werden vorgerichtlich erledigt.

Komfortable Auftragserteilung

Sie entscheiden über Zeitpunkt und Art der Auftragserteilung, entweder über unseren Online-Auftrag im webbasierten Inkasso-Manager, unser Formular „Inkassoauftrag“ oder als Bereitstellung elektronischer Datensätze.

Bonitätsmonitoring

Unsere Inkassobearbeitung besitzt eine vollelektronische Schnittstelle zur CRIF – Auskunftsdatenbank. CRIF ist eine der führenden Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland und verfügt über rund 56 Mio. Daten zu Privatpersonen sowie 4,5 Mio. Unternehmen in Deutschland. Aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis hat CRIF rund 9 Mio. harte Negativmerkmale gespeichert, darüberhinaus sind rund 6,4 Mio. Inkassodaten und Zahlungserfahrungen bekannt.
Mit diesem Wissen sind wir in der Lage, die aktuelle Bonitäts- und Finanzsituation von Schuldnern zuverlässig einzuschätzen, um Zeitpunkt und Art von zielführenden Aktivitäten festzulegen.

Anschriftenermittlung inklusive

Bei Anschriftenproblemen greifen wir auf die eigene Adressermittlungsgesellschaft von CRIF zurück. Kann eine neue zustellfähige Adresse in der CRIF – Datenbank nicht ermittelt werden, erfolgt eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.

Zahlungsaufforderungen

Klar formulierte persönliche Anschreiben führen oft schnell zu einer Zahlung oder einer Rückmeldung Ihres säumigen Kunden. Bezahlt macht sich auch die Autorität von CRIF (ehemals Bürgel) als Wirtschaftsauskunftei. Denn ein Inkassomerkmal in einer Wirtschaftsauskunft kann die Kreditwürdigkeit empfindlich belasten. Das weiß auch Ihr Kunde!

Vereinbarung und Überwachen von Ratenzahlungen

Zu den Kernaufgaben zählt ein professionelles Ratenzahlungsmanagement inkl. der Zahlungsüberwachung, Verbuchung und Ratenerinnerung.

Sofortige Auszahlung Ihrer Gelder

Nach dem Zahlungseingang und der Verbuchung erhalten Sie Ihre Gelder unmittelbar von uns ausgekehrt.
Die Abrechnungen sind klar und nachvollziehbar.

Telefonische Verhandlungen

Von Mensch zu Mensch finden sich oft tragfähige Zahlungslösungen. Die proaktive telefonische Kontaktaufnahme ist deshalb Teil des Standard-Inkassoprozesses. Im persönlichen Gespräch können z.B. individuelle Zahlungstermine, Ratenhöhen und Ratendauer abgestimmt werden, damit eine Vereinbarung sowohl für den Gläubiger angemessen, aber auch für den Schuldner umsetzbar bleibt.

Auch Ihr säumiger Kunde kann seinen festen Ansprechpartner bei CRIF jederzeit telefonisch erreichen, kein Callcenter, keine langen Warteschleifen.
So können sich auch besondere Anliegen, wie Rückfragen, Einwände oder berechtigte Reklamationen schnell besprechen und regeln lassen.

Leistungsübersicht Inkasso für medizinische Abrechnungen

  • Fallübergabe via Inkasso-Manager oder als Datei
  • Plausibilitäts- und Sichtprüfung
  • Bonitäts-, und InsO-prüfung (B2B+B2C)
  • Verjährungsprüfung
  • Handelsregister-, Haftungsprüfung
  • Minderjährigkeitsprüfung
  • Telefonnummernanreicherung für das Telefoninkasso
  • Adressermittlung/ Anfrage Einwohnermeldeamt
  • 2 – 3 schriftliche Zahlungsaufforderungen
  • telefonische Verhandlungen mit Schuldner/in outbound mind. 2 Kontaktversuche
  • telefonische Schuldner-Servicebereitschaft inbound
  • Ratenzahlungs-Verhandlung
  • Ratenzahlungsvergleich ausbringen, überwachen, erinnern
  • Schuldnerprofil u. Empfehlung an Gläubiger zwecks Entscheidung zu einem gerichtlichen Mahnverfahren
  • Adressermittlung / Anfrage Einwohnermeldeamt
  • Beantragung Mahnbescheid nach 688 ff ZPO elektronisch über eBO
  • Beantragung Vollstreckungsbescheid nach §699 ff ZPO über eBO
  • Sicherungstitulierung, falls erforderlich
  • Übergabe an Vertragsanwalt, falls Klage erforderlich
  • Verifizierung der Zwangsvollstreckungsmethoden
  • Antrag auf Durchführung der Mobiliarvollstreckung nach §808 ff ZPO
  • Antrag auf Durchführung d. Forderungsvollstreckung nach §828 ff ZPO
  • Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802a ff ZPO
  • tägliche Zahlungseingangsverbuchung
  • Verrechnung nach § 367 ZPO
  • tägliche Auskehrung an Gläubiger
  • transparente Abrechnung
  • Empfehlung zur Übernahme i.d. Langzeitüberwachung, falls sinnvoll

Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Erweist sich der vorgerichtliche Inkassoprozess als erfolglos, entscheiden wir gemeinsam, ob die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens sinnvoll ist. Oft erhöht die Zustellung des Mahnbescheids die Zahlungsbereitschaft doch noch einmal. In jedem Fall wird Ihre Forderung aber vor der Verjährung geschützt.

Sie entscheiden selbst, ob Sie das Kostenrisiko eines Gerichtlichen Mahnverfahren eingehen möchten.  Wir unterstützen Sie mit aktuellen Bonitätsdaten und einer individuellen Empfehlung.

Unsere Empfehlung, aber Ihre Entscheidung

Ob ein Gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll und von den Kosten her angemessen und sinnvoll ist entscheiden alleine Sie. Als Entscheidungsgrundlage erhalten Sie vorher ein s.g. Schuldnerprofil mit den aktuellen Bonitätsdaten aus der CRIF-Datenbank und den zu erwartenden Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. So können Sie abwägen, ob sich die Titulierung lohnt oder ob Ihnen das Kostenrisiko zu hoch ist.
Für Auftraggeber mit höherem Auftragsvolumen vereinbaren wir auch gerne einen Entscheidungs-Fahrplan, damit nicht jeder Fall einzeln entschieden werden muss  und der Prozess beschleunigt werden kann.

Elektronisches Antragsverfahren bei den Gerichten

Das Gerichtliche Mahnverfahren beantragen wir für Sie im vollelektronischen Verfahren über das eBO, dem elektronischen Bürger- & Organisationspostfach. Damit erreichen wir eine zügige Erwirkung des Titels.

Wahl der Zwangsvollstreckungsmethode

Sobald der vollstreckbare Titel vorliegt beginnen wir mit dem Verfahren zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihrer säumigen Patienten. Dabei wählen wir diejenige Maßnahme aus, die am meisten Aussicht auf Erfolg verspricht, z.B. eine Forderungspfändung bei einem Drittschulder. Dies kann eine Kontopfändung sein, eine Lohn- oder Gehaltspfändung oder ähnliches. Sind uns evtl. Drittschuldner nicht bekannt, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung oder Informationsbeschaffung, bzw. lassen den Schuldner die Vermögensauskunft abgeben.

Häufig führen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen noch zu einer Rückmeldung des Schuldners, so das noch angemessene Ratenzahlungen vereinbart werden können.

Zwangsvollstreckung von Experten

Ein erwirkter Titel bleibt ein Papiertiger, wenn im Anschluss nicht zielführende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Unsere erfahrenen Mitarbeiter haben sich darauf spezialisiert und entscheiden sich mit Fachwissen und einer ordentlichen Portion Instinkt für die aussichtsreichste Methode.

Nicht selten stehen Forderungen im Wettbewerb mit Ansprüchen anderer Gläubiger. Da hilft es, schnell und treffsicher zu sein.

Um für Sie dauerhaft erfolgreich zu bleiben und mit der aktuellsten Rechtslage auf Stand zu sein, nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an internen und externen Weiterbildungen teil, z.B. bei der Deutschen Inkasso-Akademie.