INKASSO CLASSIC
vorgerichtliches und gerichtliches Forderungsmanagement
Überlassen Sie uns Ihre überfälligen Forderungen. In den meisten Fällen sind wir bereits vorgerichtlich erfolgreich. Falls erforderlich schützen wir Ihre Forderungen mit einer gerichtlichen Titulierung und schöpfen die Möglichkeiten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus.
Im gesamten Inkassoprozess behalten wir stets Ihr Kostenrisiko im Auge, denn Sie als Kunde bleiben „Herr des Verfahrens“ und können den Verlauf jederzeit beeinflussen. Bei allen Maßnahmen werden Sie durch Ihre festen persönlichen Ansprechpartner begleitet und umfassend beraten.
Forderungsbearbeitung ist immer sensibel!
Wir begleiten unsere Kunden mit fundiertem Expertenwissen, persönlichem Engagement
und klarem Fokus auf Erfolg.
Olaf Döneke (Geschäftsführer)
Das vorgerichtliche Inkassoverfahren
Bereits bei Übernahme Ihres Auftrages erfolgt eine Bonitätsprüfung über die CRIF-Datenbank auf eventuelle Negativmerkmale Ihres säumigen Kunden und damit eine Entscheidung über den optimalen Inkassoprozess. Klar formulierte persönliche Anschreiben und die Bekanntheit von CRIF als renommierte Wirtschaftsauskunftei führen meist schnell zu einer Zahlung oder zu einer Rückmeldung Ihres Schuldners. Unterstützt wird das Inkasso mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch unsere psychologisch geschulten Mitarbeiter, die bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit tragfähige Lösungen, z.B. Ratenzahlungen aufzeigen. Den Verhandlungsrahmen stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
89 % aller erfolgreichen Inkassoverfahren werden vorgerichtlich erledigt.
Komfortable Auftragserteilung
Sie entscheiden über Zeitpunkt und Art der Auftragserteilung, entweder über unseren Online-Auftrag im webbasierten Inkasso-Manager, unser Formular „Inkassoauftrag“ oder als Bereitstellung elektronischer Datensätze.
Bonitätsmonitoring
Unsere Inkassobearbeitung besitzt eine vollelektronische Schnittstelle zur CRIF – Auskunftsdatenbank. CRIF ist eine der führenden Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland und verfügt über rund 56 Mio. Daten zu Privatpersonen sowie 4,5 Mio. Unternehmen in Deutschland. Aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis hat CRIF rund 9 Mio. harte Negativmerkmale gespeichert, darüberhinaus sind rund 6,4 Mio. Inkassodaten und Zahlungserfahrungen bekannt.
Mit diesem Wissen sind wir in der Lage, die aktuelle Bonitäts- und Finanzsituation von Schuldnern zuverlässig einzuschätzen, um Zeitpunkt und Art von zielführenden Aktivitäten festzulegen.
Anschriftenermittlung inklusive
Bei Anschriftenproblemen greifen wir auf die eigene Adressermittlungsgesellschaft von CRIF zurück. Kann eine neue zustellfähige Adresse in der CRIF – Datenbank nicht ermittelt werden, erfolgt eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.
Zahlungsaufforderungen
Klar formulierte persönliche Anschreiben führen oft schnell zu einer Zahlung oder einer Rückmeldung Ihres säumigen Kunden. Bezahlt macht sich auch die Autorität von CRIF (ehemals Bürgel) als Wirtschaftsauskunftei. Denn ein Inkassomerkmal in einer Wirtschaftsauskunft kann die Kreditwürdigkeit empfindlich belasten. Das weiß auch Ihr Kunde!
Vereinbarung und Überwachen von Ratenzahlungen
Zu den Kernaufgaben zählt ein professionelles Ratenzahlungsmanagement inkl. der Zahlungsüberwachung, Verbuchung und Ratenerinnerung.
Sofortige Auszahlung Ihrer Gelder
Nach dem Zahlungseingang und der Verbuchung erhalten Sie Ihre Gelder unmittelbar von uns ausgekehrt.
Die Abrechnungen sind klar und nachvollziehbar.
Telefonische Verhandlungen
Von Mensch zu Mensch finden sich oft tragfähige Zahlungslösungen. Die proaktive telefonische Kontaktaufnahme ist deshalb Teil des Standard-Inkassoprozesses. Im persönlichen Gespräch können z.B. individuelle Zahlungstermine, Ratenhöhen und Ratendauer abgestimmt werden, damit eine Vereinbarung sowohl für den Gläubiger angemessen, aber auch für den Schuldner umsetzbar bleibt.
Auch Ihr säumiger Kunde kann seinen festen Ansprechpartner bei CRIF jederzeit telefonisch erreichen, kein Callcenter, keine langen Warteschleifen.
So können sich auch besondere Anliegen, wie Rückfragen, Einwände oder berechtigte Reklamationen schnell besprechen und regeln lassen.
Leistungsübersicht im Inkassoprozess
- Fallübergabe via Inkasso-Manager oder als Datei
- Plausibilitäts- und Sichtprüfung
- Bonitäts-, und InsO-prüfung (B2B+B2C)
- Verjährungsprüfung
- Handelsregister-, Haftungsprüfung
- Minderjährigkeitsprüfung
- Telefonnummernanreicherung für das Telefoninkasso
- Adressermittlung/ Anfrage Einwohnermeldeamt
- 2 – 3 schriftliche Zahlungsaufforderungen
- telefonische Verhandlungen mit Schuldner/in outbound mind. 2 Kontaktversuche
- telefonische Schuldner-Servicebereitschaft inbound
- Ratenzahlungs-Verhandlung
- Ratenzahlungsvergleich ausbringen, überwachen, erinnern
- Schuldnerprofil u. Empfehlung an Gläubiger zwecks Entscheidung zu einem gerichtlichen Mahnverfahren
- Adressermittlung / Anfrage Einwohnermeldeamt
- Beantragung Mahnbescheid nach 688 ff ZPO elektronisch über eBO
- Beantragung Vollstreckungsbescheid nach §699 ff ZPO über eBO
- Sicherungstitulierung, falls erforderlich
- Übergabe an Vertragsanwalt, falls Klage erforderlich
- Verifizierung der Zwangsvollstreckungsmethoden
- Antrag auf Durchführung der Mobiliarvollstreckung nach §808 ff ZPO
- Antrag auf Durchführung d. Forderungsvollstreckung nach §828 ff ZPO
- Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802a ff ZPO
- tägliche Zahlungseingangsverbuchung
- Verrechnung nach § 367 ZPO
- tägliche Auskehrung an Gläubiger
- transparente Abrechnung
- Empfehlung zur Übernahme i.d. Langzeitüberwachung, falls sinnvoll
Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Erweist sich der vorgerichtliche Inkassoprozess als erfolglos, entscheiden wir gemeinsam, ob die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens sinnvoll ist. Oft erhöht die Zustellung des Mahnbescheids die Zahlungsbereitschaft doch noch einmal. In jedem Fall wird Ihre Forderung aber vor der Verjährung geschützt.
Ob Sie das Kostenrisiko eines Gerichtlichen Mahnverfahrens eingehen, entscheiden Sie. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Bonitätsdaten und einer individuellen Empfehlung.
Unsere Empfehlung, aber Ihre Entscheidung
Ob ein Gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll und von den Kosten her angemessen und sinnvoll ist entscheiden alleine Sie. Als Entscheidungsgrundlage erhalten Sie vorher ein s.g. Schuldnerprofil mit den aktuellen Bonitätsdaten aus der CRIF-Datenbank und den zu erwartenden Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. So können Sie abwägen, ob sich die Titulierung lohnt oder ob Ihnen das Kostenrisiko zu hoch ist.
Für Auftraggeber mit höherem Auftragsvolumen vereinbaren wir auch gerne einen Entscheidungs-Fahrplan, damit nicht jeder Fall einzeln entschieden werden muss und der Prozess beschleunigt werden kann.
Elektronisches Antragsverfahren bei den Gerichten
Das Gerichtliche Mahnverfahren beantragen wir für Sie im vollelektronischen Verfahren über das eBO, dem elektronischen Bürger- & Organisationspostfach. Damit erreichen wir eine zügige Erwirkung des Titels.
Wahl der Zwangsvollstreckungsmethode
Sobald der vollstreckbare Titel vorliegt beginnen wir mit dem Verfahren zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres säumigen Kunden. Dabei wählen wir diejenige Maßnahme aus, die am meisten Aussicht auf Erfolg verspricht, z.B. eine Forderungspfändung bei einem Drittschulder. Dies kann eine Kontopfändung sein, eine Lohn- oder Gehaltspfändung oder ähnliches. Sind uns evtl. Drittschuldner nicht bekannt, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung oder Informationsbeschaffung, bzw. lassen den Schuldner die Vermögensauskunft abgeben.
Häufig führen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen noch zu einer Rückmeldung des Schuldners, so das noch angemessene Ratenzahlungen vereinbart werden können.
Kleinforderungen
Zwangsvollstreckung ist Expertensache.
Ein erwirkter Titel bleibt ein Papiertiger, wenn im Anschluss nicht zielführende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Unsere erfahrenen Mitarbeiter haben sich darauf spezialisiert und entscheiden sich mit Fachwissen und einer ordentlichen Portion Instinkt für die aussichtsreichste Methode.
Nicht selten stehen Forderungen im Wettbewerb mit Ansprüchen anderer Gläubiger. Da hilft es, schnell und treffsicher zu sein.
Um für Sie dauerhaft erfolgreich zu bleiben und mit der aktuellsten Rechtslage auf Stand zu sein, nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an internen und externen Weiterbildungen teil, z.B. bei der Deutschen Inkasso-Akademie.
Wir angeln auch kleine Fische.
Lösungen für Kleinst- und Kleinforderungen
Sie haben Außenstände mit Klein- oder Kleinstforderungen?
Ihre Kunden spekulieren darauf, dass Sie die Forderung wegen Geringfügigkeit nach der letzten Mahnstufe ausbuchen. Mit unserem Spezialinkasso für Kleinforderungen lösen wir das Problem für Sie.
Mit einem speziell entwickelten vorgerichtlichen Mahnverfahren sorgen wir bei einer Vielzahl Ihrer Kunden doch noch für eine Zahlung. Denn mit Übergabe an CRIF Forderungsmanagement zeigen Sie Konsequenz. Ihr säumiger Kunde erkennt, dass Sie, falls erforderlich, auch weitere Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruches unternehmen.
Einen Inkassovermerk in der CRIF – DATENBANK scheuen die meisten Unternehmer und Privatkunden. Ein wichtiger Grund, die Zahlung doch zu veranlassen.
Mit der Sonderlösung für Kleinforderung senken wir Ihr Kostenrisiko so weit wie möglich.
gute Aussichten auch auf fremden Terrain
Lösungen für Forderungen im Ausland
Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland stellt eine besondere Herausforderung dar. Profitieren Sie von unserem Netzwerk. Wir haben einen Pool von versierten Experten, die mit dem jeweiligen Landesrecht bestens vertraut sind.
Mit unserem modular abgestuften Auslandsinkasso halten wir Ihr Kostenrisiko kalkulierbar.
Stufe 1:
In dieser Stufe findet ein rein vorgerichtliches Mahnverfahren nach deutschem Vorbild statt. Ihr säumiger Kunde wird mit einem mehrstufigen speziell auf die Landessprache spezialisierten Schreiben kontaktiert. Dieser Prozess wird – wenn sprachlich möglich – von einem systematischen Telefoninkasso begleitet.
Ihr Kostenrisiko für diese erste Stufe ist gering, die Erfolgsquote jedoch erstaunlich hoch. Kommt der Schulder seinen Verpflichtungen nicht nach, nutzen wir unsere Autorität als weltweit bekannte Wirtschaftsauskunftei, denn überfällige Zahlungen haben Einfluss auf die Bonitätsbewertung des Schuldners.
Optional bieten wir Ihnen in dieser Stufe auch die Einholung einer Bonitätsauskunft an. Aktuelle Informationen über die Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners bilden die Grundlage für Ihre Entscheidung über das Kostenrisiko im weiteren Verlauf des Inkassoverfahrens.
CRIF ist einer der weltweit führenden Anbieter für Bonitätsprüfung. Über das Online-Portal SkyMinder beschaffen wir Ihnen Auskünfte zu mehr als 200 Millionen Unternehmen in über 200 Ländern der Welt.
Stufe 2:
Bleibt der Schuldner zahlungsunwillig, bieten wir Ihnen die Übergabe in die 2. Stufe an. Der Inkassoauftrag wird an einen Spezialisten für internationales Inkasso übertragen. Hier werden ausgebildete Fremdsprachenkorrespondenten für zahlreiche Sprachen beschäftigt. Der Schrift- wechsel und das Telefoninkasso können noch spezialisierter erfolgen.
Stufe 3:
Wenn auch diese Maßnahmen erfolglos verlaufen, kann nach gründlicher Überprüfung der finanziellen Lage Ihres Schuldners die Forderung über einen Kooperationspartner im jeweiligen Land gerichtlich verfolgt werden.
Ihr Kunde ist in Insolvenz?
Wir behalten Ihren Anspruch im Auge.
Insolvenzservice
Die Insolvenzbearbeitung ist für Gläubiger zeitaufwendig und langwierig und erfordert besondere rechtliche Kenntnisse. Unsere Experten übernehmen für Sie die Forderungsanmeldung und begleiten Sie während der Dauer des Verfahrens, bis hin zur Prüfung und Ausschüttung einer möglichen Quote. So können Sie sicher sein, dass Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter Berücksichtigung findet und Ihr Anspruch im Auge behalten wird.