Ihr Kunde zahlt nicht?

Entscheiden Sie sich für die Inkasso-Profis von CRIF Bürgel.

Deutschlandweites Einzelinkasso mit CRIF Bürgel Forderungsmanagement

Inkasso beauftragen
Für Unternehmen, kleine Betriebe, Freiberufler und private Vermieter

Sichern Sie sich Ihren Anspruch mit einer professionellen Inkassodienstleistung. CRIF bietet die professionelle Inkassoabwicklung auch im Rahmen einer Einzelbeauftragung ohne dauerhafte Vertragsbindung an.

Die Voraussetzungen für Ihren Inkassoauftrag sind:

Ihre Forderung beträgt mindestens 400 EUR.

Ihre Forderung ist unbestritten.

Forderung aus gewerblicher Tätigkeit oder privater Vermietung

Die Forderung ist jünger als 12 Monate

Ihre Vorteile:

Ihr säumiger Kunde hat die Inkassokosten als Verzugschaden zu tragen
Hohe Zahlunsquote durch die autoritäre Wirkung von CRIF als renommierte Wirtschaftsauskunftei
Feste persönliche Ansprechpartner, kein Callcenter
Rechtssichere und seriöse Bearbeitung aller vorgerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen
Sparen Sie Zeit und Nerven
Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung inklusive
Pünktliche Auszahlung eingezogener Gelder

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EINZEL-INKASSO vorgerichtlich – so läuft es ab:

  1. Voraussetzung für ein Inkassoverfahren
    Wenn Ihre Forderung berechtigt und überfällig ist und mindestens 1 mal gemahnt wurde, liegt in der Regel Verzug vor. Sie können diese dann zum Inkasso abgeben. Wenn der Schuldner der Forderung ganz oder teilweise widersprochen hat, z.B. bei einer Reklamation, dürfen Sie den Anspruch leider nur über einen Rechtsanwalt verfolgen.
  2. Die Fallübergabe
    Sie erhalten von uns ein Angebot mit einem Erfassungsformular. Damit können Sie ganz einfach Ihre Forderungsdaten übergeben. Wir prüfen dann noch einmal die Inkassofähigkeit und bestätigen die Annahme, sofern keine Gründe entgegen stehen.
  3. Das erste Inkassoschreiben (es geht sofort los.)
    In dem ersten Aufforderungsschreiben teilen wir dem Schuldner unsere Mandatierung mit. Wir geben Gelegenheit zum Dialog und stellen die Kosten unserer Tätigkeit zusammen mit Ihrer Forderung in Rechnung. Es erfolgt eine kurze Fristsetzung.
  1. Bonitätsprüfung und Monitoring
    Zur Durchführung eins zielgerichteten Inkassoverfahrens wird für die gesamte Dauer die Bonität des Schuldners überprüft. Dies dient der Festlegung der optimalen Vorgehensweise und der Einschätzung Ihres Kostenrisikos.
  1. Die Zahlungsvereinbarung (Voll- oder Ratenzahlung)
    Sofern der Schuldner nicht in der Lage ist, die Gesamtforderung in einem Zug auszugleichen, kann der Abschluss einer Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung sinnvoll sein. Ihr Inkassopartner prüft, ob Ratenhöhe und Dauer angemessen sind und überwacht die Zahlungseingänge.
  1. Zwei bis drei Aufforderungsschreiben
    Je nach Forderungshöhe werden i.d.R. zwei oder drei Aufforderungsschreiben ausgebracht.
  1. Telefoninkasso
    Die telefonische Verhandlung mit dem Schuldner ist die wichtigste Inkassokomponente. Der Kontakt wird begleitend zu den schriftlichen Aufforderungen hergestellt.  Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit können so am besten identifiziert werden. Das Telefongespräch wird i.d.R. durch denselben Ansprechpartner vorgenommen, der auch Sie als Kunden betreut. Das schafft Kontinuität und erhöht die Beratungsqualität.

EINZEL-INKASSO gerichtlich – so geht es bei Bedarf weiter:

  1. Entscheidung zur Durchführung des Gerichtlichen Mahnverfahrens
    Wird das vorgerichtliche Inkassoverfahren erfolglos durchlaufen, kann die Titulierung der Forderung zur dauerhaften Absicherung sinnvoll sein. Die Entscheidung für das Beantragen des Mahnbescheid, welcher für Sie als Gläubiger mit zusätzlichen (Gerichts-) Kosten verbunden ist, treffen Sie in Abstimmung mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
  2. Gerichtliches Mahnverfahren
    Sofern ausdrücklich gewünscht, beantragen wir für Sie den Mahn- und Vollstreckungsbescheid im vollelektronischen Verfahren.  Nach Vorliegen des vollstreckbaren Titels erhalten Sie Nachricht. Sollte der Schuldner Widerspruch einlegen, muss die Forderung zur Durchführung des Klageverfahrens an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder unsere Vertragsanwälte abgegeben werden. Damit wird unser Auftrag zeitweilig beendigt und kann mit Vorlage des vollstreckbaren Urteils wieder aufgenommen werden.
  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahme
    Wir ermitteln für Sie die sinnvollste Zwangsvollstreckungsmethode und beauftragen den Gerichtsvollzieher oder lösen Drittschuldnerpfändungen aus.