Was uns im Debitorenmanagement beschäftigt?

Liebe
Kundinnen und Kunden,

der Jahreswechsel steht kurz bevor – eine Zeit,
in der einige Veränderungen und neue Regelungen
auf Unternehmen zukommen. Damit Sie im
Kredit- und Forderungsmanagement bestens
vorbereitet sind, haben wir wieder interessante
Themen und Tipps zusammengestellt.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit
und wünschen Ihnen und Ihren Familien
eine besinnliche Weihnachtszeit.

Ihr Team von CRIF Dortmund

Am 31.12.2024 droht Verjährung.

Welche Forderungen sind betroffen?

Vor Ende des Jahres sollten Sie Ihre Außenstände dahingehend prüfen, ob Forderungen von der Verjährung bedroht sind.
In diesem gesonderten Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

Zum 1.1.2025 startet die E-Rechnung.

Warum alle Unternehmen betroffen sind?

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen und Organisationen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Geschäft zu empfangen und zu verarbeiten. Dabei ist keine Zustimmung des Empfängers erforderlich. Die Umstellung bringt tiefgreifende Änderungen für alle Unternehmen mit sich, weshalb eine frühzeitige Vorbereitung essenziell ist.
Auch Unternehmen mit überwiegend Privatkunden sind betroffen.
Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick.

Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bleiben vorerst unverändert.

Bruch der Ampelkoalition verzögert Gebührenanpassung

Trotz gestiegener Sach- und Personalkosten sind die Gebühren für Gerichte und Gerichtsvollzieher über einen längeren Zeitraum nicht erhöht worden. Die Vergütungssätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wurden zuletzt zum 1. Januar 2021 angepasst.

Am 17. Juni 2024 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Kostenrechtsänderungsgesetz vor, welches eine Anpassung dieser Gebühren vorsah. Geplant war, das Gesetz Anfang 2025 in Kraft treten zu lassen.

Durch den Bruch der Ampelkoalition werden jedoch sämtliche Gesetzgebungsverfahren neu geprüft. Obwohl sich viele politische Akteure grundsätzlich einig waren, ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 bislang nicht wieder im Kabinett terminiert. Damit wird eine Umsetzung im Jahr 2025 zunehmend unwahrscheinlich. Bis dahin bleiben die aktuellen Gebührensätze weiterhin gültig.

Steigende Portokosten und längere Brieflaufzeiten:

Jetzt Umstellung auf Rechnungsversand per E-Mail-Versand prüfen

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Standardbrief um rund 12% teurer und kostet 0,95 € statt bisher 0,85 €. Für Unternehmen ist dies ein guter Anlass, den Versand von Rechnungen und Mahnungen zu überdenken. Der Postversand ist nach wie vor in vielen Unternehmen verbreitet. Der Umstieg auf E-Mail-Versand bietet zahlreiche Vorteile, ist aber auch mit Herausforderungen verbunden:

  • Umweltfreundlich: Kein Papier- und Druckverbrauch.
  • Kosteneffizient: Wegfall von Porto-, Druck- und Materialkosten.
  • Schnelle Zustellung: Rechnungen erreichen den Empfänger sofort.
  • Einfache Weiterverarbeitung: Digitale Rechnungen können direkt bearbeitet werden.
  • Effiziente Archivierung: Vereinfachte Ablage von Rechnungen in digitalen Systemen.

Zusätzlich wird der digitale Rechnungsversand durch die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vorangetrieben. Unternehmen sollten die verbleibenden Übergangsfristen nutzen, um ihre Prozesse rechtzeitig anzupassen.

Ein zentraler Aspekt dabei ist die Abfrage und Pflege der korrekten E-Mail-Adresse der Kunden. Unternehmen sollten ihre Kunden aktiv um die gewünschte E-Mail-Adresse bitten, um sicherzustellen, dass Rechnungen reibungslos zugestellt werden können. Dies trägt nicht nur zur Optimierung des Mahnwesens bei, sondern stärkt auch die Kundenzufriedenheit durch klare Kommunikation und effiziente Prozesse.

Besondere Herausforderungen bei sensiblen Daten

Was im E-Commerce bei Privatkunden problemlos funtioniert, ist in anderen Bereichen deutlich schwieriger. Insbesondere im Gesundheitswesen, können Rechnungen sensible Informationen wie Diagnosen oder medizinische Leistungen enthalten. Der Versand solcher Daten per E-Mail erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen, um den Datenschutz gemäß der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zu gewährleisten. Kunden (Patienten) müssten in diesen Fällen ihre Zustimmung für den digitalen (E-Mail) Versand sensibler Daten geben und auf die Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden.

Alternativ können Rechnungen über sichere Kundenportale bereitgestellt werden, bei denen der Zugriff durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) geschützt ist. Die Akzeptanz derartiger Kundenportale ist allerdings fraglich, da diese als umständlich empfunden werden können.

Vollstreckungsgerichte mit enormen Rückständen:

Personalengpässe bremsen Vollstreckungsmaßnahmen aus.

Die Vollstreckungsgerichte sind vielerorts stark überlastet, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Forderungsvollstreckungen führt. Dazu zählen Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder Pfändungen bei der Rentenkasse. In zahlreichen Fällen müssen Gläubiger mehrere Monate auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten.

Ursache für diese Verzögerungen sind nach Angaben der Gerichte vor allem erhebliche Personalengpässe sowie Herausforderungen bei der Umsetzung der von der Justiz angestrebten Digitalisierung.

Im Vergleich dazu gestalten sich die Bearbeitungszeiten bei Gerichtsvollziehern derzeit wesentlich reibungsloser. Dennoch sind Forderungsvollstreckungen häufig effektiver und bieten Gläubigern bessere Aussichten auf die Realisierung ihrer Ansprüche. Dies macht ein zuverlässiges Funktionieren der Vollstreckungsgerichte unverzichtbar.

Wenn s.g. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (PfüB) nicht rechtzeitig bei den Drittschuldnern zugestellt werden, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen:

  1. Verzögerung der Vollstreckung: Die Forderungsvollstreckung kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Der Drittschuldner, z.B. ein Arbeitgeber oder eine Bank, ist erst durch die Zustellung des PfüB verpflichtet, die Pfändung umzusetzen. Eine verspätete Zustellung führt zu Verzögerungen und beeinträchtigt die Ansprüche des Gläubigers.
  2. Verlust von Ansprüchen: Wird die Zustellung nicht rechtzeitig durchgeführt, können Ansprüche auf die gepfändeten Beträge verloren gehen, insbesondere wenn zwischen der Zustellung und der fälligen Zahlung eine erhebliche Zeitspanne liegt. Beispielsweise könnten Zahlungen des Drittschuldners vor der Zustellung des PfüB geleistet werden, wodurch der Gläubiger leer ausgeht.
  3. Fehlende Sicherung der Forderung: Der Gläubiger könnte in der Zwischenzeit Gefahr laufen, dass die gepfändeten Mittel, z.B. Gehaltszahlungen oder Bankguthaben, anderweitig verwendet werden. Eine verspätete Zustellung bedeutet, dass die Forderung nicht rechtzeitig abgesichert wird.

Unsere Einschätzung: An der Situation wird sich in den nächsten Jahren wenig ändern. Solange werden Beeinträchtigungen bei Gläubigern und Rechtsdienstleistern durch die Justiz billigend in Kauf genommen. In der täglichen Forderungs- und Inkassobearbeitung führt dies – je nach betroffenem Gericht – teils zu beträchtlichen Rückständen, zumal einige Vollstreckungsgerichte nicht einmal mehr Sachstandsanfragen bearbeiten. Wir behalten die Situation für unsere Kunden im Auge und versuchen bereits im Vorfeld, den Erfolg einer Forderungspfändung besser einzuschätzen, um unnötig lange Zwangsvollstreckungsverfahren zu vermeiden.

Probleme mit überfälligen Forderungen?

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