Deutlicher Sprung bei den Verzugszinsen ab 01.07.2023: Verbraucher zahlen 8,12%, Unternehmen 12,12%

Allgemein

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.7.2023 angepasst. Er macht einen deutlichen Sprung von 1,62 % auf nunmehr 3,12 %. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen.

Bei Forderungen gegen Verbraucher, die sich in Verzug befinden, betragen die Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz.
Somit betragen die Verzugszinsen aktuell 8,12 %

Bei Forderungen gegen Unternehmen/Organisationen, die sich in Verzug befinden, betragen die Verzugszinsen 9 % über dem Basiszinssatz.
Die Verzugszinsen betragen somit aktuell 12,12 %

Für Personen und Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird es also deutlich teurer.
Unternehmen, die im Mahnwesen Verzugszinsen gegenüber Kunden beanspruchen, sollten die aktuellen Zinssätze hinterlegen, um nicht auf Geld zu verzichten.

Zur Festlegung des Basiszinssatzes führt die Deutsche Bundesbank aus:
„Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 4,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am um 1,50 Prozentpunkte gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2022 hat 2,50 % betragen).“

Eine Übersicht der Basiszinssätze seit dem 1.7.2002 finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank.