Wie berechnen sich die Verzugszinsen?

Ratgeber

Verzugszinsen berechnen sich auf Grundlage des in § 247 BGB beschriebenen Basiszinssatzes. Dieser kann zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres von der Deutschen Bundesbank neu festgelegt werden. Den aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf dieser Seite.

Bei Forderungen gegen Verbraucher, die sich in Verzug befinden, betragen die Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz.

Bei Forderungen gegen Unternehmen/Organisationen, die sich in Verzug befinden, betragen die Verzugszinsen 9 % über dem Basiszinssatz.

Beispiel: Liegt der aktuelle Basiszinssatz bei 1,62 %, so können Sie gegenüber Verbrauchern 6,62 % und gegen Unternehmen 10,62% an Verzugszinsen verlangen.