Was bedeutet „Abgabe der Vermögensauskunft“?

Ratgeber

Im deutschen Zivilrecht bezieht sich die „Abgabe der Vermögensauskunft“ auf ein Verfahren, das in der Zwangsvollstreckung angewendet wird. Wenn eine Person eine Geldforderung nicht erfüllt, kann der Gläubiger einen Titel oder ein Urteil bewirken und im Anschluss daraus die Zwangsvollstreckung einleiten, um sein Geld einzutreiben. Die Abgabe der Vermögensauskunft ist ein Schritt in diesem Verfahren.

Bei der Abgabe der Vermögensauskunft muss der Schuldner umfassende Auskunft über sein Vermögen erteilen. Er muss ein Verzeichnis seiner Einkünfte, seiner Vermögensgegenstände und seiner Schulden erstellen. Die Auskunftspflicht umfasst auch Angaben zu Bankkonten, Immobilienbesitz, Fahrzeugen und anderen relevanten Vermögenswerten.

Die Abgabe der Vermögensauskunft erfolgt in der Regel vor einem Gerichtsvollzieher oder einer Vollstreckungsbehörde. Der Schuldner muss eidesstattlich versichern, dass die angegebenen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind. Diese Vermögensauskunft dient dazu, dem Gläubiger Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners zur Verfügung zu stellen und mögliche Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgabe der Vermögensauskunft eine erhebliche Bedeutung im Zwangsvollstreckungsverfahren hat und mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann, wenn der Schuldner unvollständige oder falsche Angaben macht.

Das Merkmal „Abgabe der Vermögensauskunft“ wird durch den Gerichtsvollzieher im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Es ist eines der stärksten Negativmerkmale bei der Bonitätsbewertung.